Battlefield 3 - Origin

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Kradath
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Kradath »

Im Forum hier vielleicht, Aufregung gibts schon seit Ewigkeiten. Vor allem weil DICE dauernd eher schwieg und sehr sehr vage bliebe.
stundenglas
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von stundenglas »

Nun die EULA von Softwareprodukten ist doch immer eher etwas das 99% der Benutzer einfach weg klicken.

Doch der Release 27.08.2011 von Battlefield 3 hat sehr viele Fans in Aufregung versetzt. Besonders nach dem Skandal um den Bundestrojaner oder das Thema Facebook haben viele wohl wieder darüber nachgedacht was es überhaupt bedeutet wenn sich jemand fremdes auf dem eigenen Rechner umsieht.
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elfant
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von elfant »

stundenglas hat geschrieben:Nun die EULA von Softwareprodukten ist doch immer eher etwas das 99% der Benutzer einfach weg klicken.
Deswegen geht der deutsche Gesetzgeben mittlerweile auch davon aus.
stundenglas hat geschrieben:Besonders nach dem Skandal um den Bundestrojaner oder das Thema Facebook haben viele wohl wieder darüber nachgedacht was es überhaupt bedeutet wenn sich jemand fremdes auf dem eigenen Rechner umsieht.
Das glaube ich eher weniger, da Facebook dann einen deutlichen Schund verzeichnen würde und BF3 wie Blei in den Regalen liegen bleibe würde und bereits gekaufte Versionen zurückgegeben würde.

Für Deine Theorie spricht natürlich, daß die anderen EULAs von EA - Spielen zwar "harmloser" sind, aber rechtlich ebenfalls ungenügend.
Worte sind die mächtigste Droge, welche die Menschheit benutzt. - Joseph Rudyard Kipling (1865 - 1936)

Bitte nicht für geistig normal ansehen. Entweder versuche ich gerade humorvoll zu sein oder der Hammer hat wieder einmal den Dachstuhl beschädigt.
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Leonaru
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Leonaru »

MarTenG hat geschrieben:Wenn man bedenkt, dass das alles schon mindestens seit August bekannt ist, ist es schon interessant, dass es erst jetzt zu diesem Aufschrei kommt.
Ich persönlich informiere mich meist nicht sooo ausführlich über Spiele, bis sie erscheinen, weil erst dann alle (negativen) Details ans Licht kommen. Bei Spielen wie HoI3, dass am Anfang bis zur Unspielbarkeit verbuggt war, waren die Vorabrezensionen der Redaktionen, die das Spiel vorher gespielt haben, viel zu positiv. Ich denke, dass es viele so halten.
Wie wär's mit etwas Rock 'n' Roll?
stundenglas
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von stundenglas »

elfant hat geschrieben:Das glaube ich eher weniger, da Facebook dann einen deutlichen Schund verzeichnen würde und BF3 wie Blei in den Regalen liegen bleibe würde und bereits gekaufte Versionen zurückgegeben würde.

Für Deine Theorie spricht natürlich, daß die anderen EULAs von EA - Spielen zwar "harmloser" sind, aber rechtlich ebenfalls ungenügend.
Also es gibt ca. 3.000 Personen die sich dafür ausgesprochen haben auf das Spiel zu verzichten. Einige haben es auch schon zurückgeschickt. Angesichts der Lage das sich das Spiel trotzdem verkauft wie warme Semmeln ist das zwar dennoch ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber bemerkenswert ist es doch schon.

Das Paragraphen in diesen Lizenz Verträgen nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen ist mir natürlich klar. Aber hast du vielleicht ein Gerichtsurteil zur Hand das die Lizenzen komplett rechtlich ungenügend sind und somit nicht bindend?

Oder gilt dieses Klicken auf "Ich stimme zu" nicht als Einwilligung?
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Leonaru
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Leonaru »

stundenglas hat geschrieben:Oder gilt dieses Klicken auf "Ich stimme zu" nicht als Einwilligung?
Nein, gilt es nicht.
Es hat nur das Relevanz, was man sehen kann, bevor man das Produkt erwirkt, d.h. das, was auf der Packung steht. Was danach noch auftaucht, hat keine juristischen Wert. Außerdem kann man auf bestimmte Rechte nicht verzichten, auch wenn man es schriftlich tut.

Beispiel: Ich hänge einen von mir unterzeichneten Zettel auf, auf dem ich auf meine Privatsphäre verzichte. Wenn du dann (mit Wanze, Trojaner oder was auch immer) ein besagter Privatsphäre herumschnüffelst, machst du dich trotz meines "Verzichts" strafbar. Und BF3 ist schlicht Maleware, die man im Laden kaufen kann.
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von stundenglas »

Leonaru hat geschrieben: Nein, gilt es nicht.
Es hat nur das Relevanz, was man sehen kann, bevor man das Produkt erwirkt, d.h. das, was auf der Packung steht. Was danach noch auftaucht, hat keine juristischen Wert.
Aber ist es bei S t e a m und Origin nicht so das man bevor das Produkt aktiviert wird, man sich einen Client herunter lädt und darauf aufmerksam gemacht wird?

Auch die Origin Lizenz ist somit zugänglich bevor man das Produkt erwirbt. Egal ob Download oder dem eingeben des Keys.

Außerdem kann man auf bestimmte Rechte nicht verzichten, auch wenn man es schriftlich tut.
Aber welche Rechte sind das genau? Ich hätte jetzt auf Menschenrechte gewettet oder die Grundrechte.
Beispiel: Ich hänge einen von mir unterzeichneten Zettel auf, auf dem ich auf meine Privatsphäre verzichte. Wenn du dann (mit Wanze, Trojaner oder was auch immer) ein besagter Privatsphäre herumschnüffelst, machst du dich trotz meines "Verzichts" strafbar. Und BF3 ist schlicht Maleware, die man im Laden kaufen kann.
Wie verhält es sich denn in dem Fall das jemand sein Passwort verrät? Oder die Pin des Handys?

Ich halte das alles für einen gewissen Graubereich, im Zweifel steht vielleicht aussage gegen Aussage. Ein Schaden ist aber immer entstanden sobald jemand eingedrungen ist. Das problematische bei Computern ist einfach das der normale Anwender es noch nicht einmal bemerkt. Zum Beispiel wie damals als Apple die Geo-Daten von den Iphones sammelte.

Bei Origin lässt es sich aktuell zwar Nachweisen das das Programm scheinbar wahllos Dateien Scannt aber es gibt keine Stellungnahme was genau bei dem Scan-Vorgang geschieht, welche Daten letztlich dabei erhoben und übermittelt werden.

Persönlich sehe ich das aktuell nicht so dramatisch, bisher werden bestimmt nur Programme Identifiziert und Statistiken erstellt. Aber unabhängig davon zeigt es die Bedenklichkeit auf was das Programm mit wenigen Modifikationen machen könnte.
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Dude
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Dude »

Sind denn eigentlich auch die anderen EA-Spiele, z. B. Fussball Manager 12 davon betroffen?

Die EULA müsste doch für beide Spiele gleich sein?!

Oder liegt der Unterschied in der Zwangsinstallation(?) eines Origin-(Client?), welcher, wie zu lesen ist, beim Fussball Manager nicht nötig zu sein scheint.
Es soll beim Fussball Manager ja "nur" eine Registrierung/Origin-Account-Bindung stattfinden.


Btw: Das man sich überhaupt mit so einem Kram beschäftigen muss, nervt total!
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von stundenglas »

Was Origin betrifft schon. Da das Spiel dies voraussetzt gehe ich davon aus. Das Spiel selber ist noch nicht mit Origin getagt, daher kann es sein das dies nur für optionale Download oder Onlineinhalte notwendig ist. schließlich gab es einige Spiele bei denen der Download-Manager von EA optional war. Und Origin diesen ja nun ersetzt. Allerdings ist ein patchen des Spieles nur mit Origin möglich.
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Eheufaucan »

Auch Warner, Capcom und THQ bieten ihre neuen Spiele künftig über Origin an. Zum Glück nicht exklusiv. Kauft man die digitale Version im Origin Store dann benötigt man zum spielen auch den Origin Client. Kauft man dagegen normal die Retail Box Version im Handel dann geht es auch ohne Origin. Ich hatte echt schon Bedenken wegen dem neuen Batman Arkham City Spiel. Hätte ungern wegen Origin darauf verzichtet.

Wie es dagegen bei künftigen EA Spielen ausschaut...keine Ahnung. Man könnte ja sagen BF3 sei ein Online-Spiel weshalb der Origin Client Vorausetzung ist...aber das neue Star Wars The Old Republic erscheint ebenfalls über EA und ist auch ein Online Spiel und hier benötigt man Origin zum Glück nicht zwingend. Das hätte ich ihnen so richtig übel genommen. Hier wird Origin nur benötigt wenn man a) statt der Retail Box nur die Download Version kauft oder b) wenn man zum Headstart schon spielen möchte und man über Origin den Spiele Client downloaden muss da die Box zum dem Zeitpunkt noch nicht ausgeliefert wird.

Wieso aber ausgerechnet bei BF3 Origin Pflicht ist - also auch bei der Retail Box - keine Ahnung.

Zum Glück lässt sich das nicht jeder Spieler gefallen. Der Aufschrei kam spät aber er kam. Die negativen Amazon Rezensionen, die Petition, die Protestseiten, die kritische Berichterstattung in den Medien... Immerhin hat EA jetzt die EULA etwas abgeändert und minimal entschärft - aber an dem Spyware Programm und der Einwilligung zum Einsatz dieser Funktion halten sie nach wie vor fest.
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Dude »

Bleibt zu hoffen, dass beim Client-Verzicht nicht das Game selbst die "Spionage"-Funktion übernimmt bzw. einen Stealth-Client installiert.
Der EULA muss ja in jedem Fall zugestimmt werden, mit oder ohne Installation des Clients.

Andererseits würde so eine Überlegung dazu führen, dass man theoretisch gar keine Software mehr installieren darf.
<paranoia> Insbesondere Betriebssysteme, Virenscanner, Freeware usw. </paranoia> ;-)

Die ganze Kopierschutzdebatte wird glaube ich gern zum Vorwand genommen, um solche abstrusen Online-Überwachungsmethoden zu legitimieren.
Scheinbar sind die Daten und Profile eines jeden PC-Users richtig viel Geld wert.
(Außer vielleicht das Surfprofil eines ATAK-Rätslers im Dezember! 8-) )

Ein Offline-Kopierschutz würde es in jedem Fall auch tun.
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von Kradath »

Eheufaucan hat geschrieben: Wieso aber ausgerechnet bei BF3 Origin Pflicht ist - also auch bei der Retail Box - keine Ahnung.
Ganz einfach. Durch den Millionenseller ist das Zwangswerbung für Origin. Bf3 würde nämlich auch komplett ohne Origin laufen können, die Server laufen ja über Battlelog und nicht Origin selbst.
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von elfant »

stundenglas hat geschrieben: Das Paragraphen in diesen Lizenz Verträgen nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen ist mir natürlich klar. Aber hast du vielleicht ein Gerichtsurteil zur Hand das die Lizenzen komplett rechtlich ungenügend sind und somit nicht bindend?

Oder gilt dieses Klicken auf "Ich stimme zu" nicht als Einwilligung?
Das BGB ist da recht eindeutig: Es geht gezielt davon aus, daß sich niemand soetwas durchliest (303: Überraschende Klausel in AGBs). Eine Abtretung der Rechte kann auch nicht so einfach erfolgen.
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von BENDET »

Du meinst wohl §305, nicht 303. Insbesondere wird das eigentlich (meiner laienhaften Meinung) in §305c geregelt.
stundenglas
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Re: Battlefield 3 - Origin

Beitrag von stundenglas »

elfant hat geschrieben:
stundenglas hat geschrieben: Oder gilt dieses Klicken auf "Ich stimme zu" nicht als Einwilligung?
Das BGB ist da recht eindeutig: Es geht gezielt davon aus, daß sich niemand soetwas durchliest (303: Überraschende Klausel in AGBs).
Sehr gut. Dennoch ist es für mich schon ein großer unterschied zwischen "diese Klauseln zählen nicht das sie einen überraschender Natur sind" und "Es geht gezielt davon aus, daß sich niemand soetwas durchliest". Bei dem einen ist ein Teil "unwirksam" und bei dem anderen die "komplette Lizenz". Im letzteren Fall allerdings hätte man doch gar nicht das Recht eine Software zu nutzen.
Eine Abtretung der Rechte kann auch nicht so einfach erfolgen.
Nun das ist auch gut, vertraglich gesehen kommt das hin. Wenn aber jemand sich bewusst einem Risiko aussetzt, hält sich der Rechtsschutz doch bestimmt in Grenzen. Eine Entsprechende Entschädigung würde in diesem Fall bestimmt nicht gezahlt, oder noch schwerer vor Gericht zu erstreiten sein.

Es ist nicht nur eine Abtretung der Rechte... Unternehmen nehmen sich Dinge einfach raus weil sie die Macht dazu haben und es in der neuen Digitalen Welt so einfach ist. Hierzu gibt es noch keine entsprechenden Urteile oder gar einen Verbraucherschutz. Natürlich kann man im Nachhinein dagegen klagen.. aber ich denke da ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen.
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