Onkel Donald hat geschrieben:Wer legt diese "freiheitlich-demokratische Grundordnung" denn bitteschön fest?
Das Bundesverfassungsgericht:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
Onkel Donald hat geschrieben:Hier sind wir als Gesellschaft weit von einem Konsens entfernt, und ich als mündiger Bürger behalte mir vor, meinem Kind auch von der aktuellen Mehrheitsströmung abweichende Wertvorstellungen zu vermitteln.
Niemand sagt etwas anderes. Demokratie bedeutet ja nicht "Diktatur der Mehrheit über die Minderheit(en)".
Onkel Donald hat geschrieben:Ich bleibe aber dabei: Mein Kind wird von mir erzogen - und nicht von einem künstlichen Staatsgebilde, das von wechselnden Lobbyistenströmungen geprägt wird. Nebenbei: Es gab auch mal eine Mehrheit in Deutschland, die es für eine tolle Idee hielt, die NSDAP zu wählen, also ist gegenüber Obrigkeitsanorndungen immer eine gewisse Vorsicht anzumahnen.
Nein, es gab niemals eine (absolute) Mehrheit für die NSDAP. Und für einige ihrer Ideen erst recht nicht.
Onkel Donald hat geschrieben:Eine solche Tat kann nicht gesühnt werden, Rachegedanken sind also niemals Triebfeder einer solchen Forderung, auch Abschreckung wird kaum zu erreichen sein, das siehst du sicherlich nüchtern und zutreffend. Kannst du zu hundert Prozent ausschließen, dass ein Täter nie wieder rückfällig wird?
Schwaches Argument. 100% kann bei keinem Menschen ausschließen, dass er jemals einen Menschen missbrauchen wird. Die Frage allerdings, wie man zuverlässig beurteilen kann, ob von einer Person Gefahr ausgeht, wäre berechtigt.
Onkel Donald hat geschrieben:Willst du einer Mutter zumuten dem Mörder ihres Kindes gegenüberzustehen? Möchtest du einer Frau zumuten, ihrem Vergewaltiger ins Auge zu blicken? Übernimmst du die Verwantwortung, wenn wieder ein Kind von einem angeblich "rehabilitierten" Täter geschändet wird?
Rein emotional sollte man an diese Sache schon mal gar nicht rangehen. Wie hoch ist schon die Wahrscheinlichkeit, dass jemand diesen Täter jemals wieder trifft?
Ich weiss wie gesagt nicht, wie zuverlässig man sagen kann, ob jemand rehabilitiert ist. Ich kenne auch keine genauen Zahlen, aber wenn 90% der Täter nicht mehr rückfällig werden würden, würde ich die anderen 10% wohl oder übel in Kauf nehmen.
Onkel Donald hat geschrieben:Dead hat geschrieben:Zu der Sache bzgl. Sexualstraftaten: Warum die Sexualstraftäter nicht vor die Wahl stellen, d.h. entweder 5-15 Jahre Haft + Sicherungsverwahrung oder Kastration, dafür aber am Ende der Haft keine Sicherungsverwahrung?
Unsittliche Berührungen oder ein Gewaltverbrechen wären immer noch möglich, außerdem ist es - wie schon mehrfach gesagt - einfach den Opfern nicht zuzumuten, dass so ein Mensch wieder auf ihren Weg losgelassen wird. Es gibt durchaus Missbrauchsformen, die nicht mit einem unmittelbaren Koitus in Zusammenhang stehen.
Wie gesagt, ich sehe es nicht so, dass es den Angehörigen der Opfer nicht zuzumuten sei. Und bei
sexuellem Missbrauch wird es doch wohl notwendig sein, dass der Täter erregt werden kann, oder? "Geil machen" kann ihn dann wohl niemand mehr, was hätte sexueller Missbrauch also für einen Zweck für den Täter?
Stoney hat geschrieben:
Zu der Sache bzgl. Sexualstraftaten: Warum die Sexualstraftäter nicht vor die Wahl stellen, d.h. entweder 5-15 Jahre Haft + Sicherungsverwahrung oder Kastration, dafür aber am Ende der Haft keine Sicherungsverwahrung?
Das ist nicht so einfach, da die Würde des Menschen grundrechtlich sichergestellt ist. Eine Kastration würde diese Würde beeinträchtigen. Ein Gesetz welches diese Regel vorsehen würde, wäre mit ziemlicher Sicherheit als grundrechtswidrig vom VfGH aufzuheben.
Das ist sicherlich nicht menschenunwürdiger, als einen Menschen sein Leben lang einzusperren. Zumal man ihm doch die Wahl lässt: Entweder für immer in Haft oder kastriert und nach einer gewissen Haftzeit frei. Gewisse Rechte verliert man eben, wenn man Straftaten begeht. Damit die Inhaftierungen nicht verfassungswidrig sind, muss auch gewährleistet sein, dass der Täter zumindest die Chance hat, je wieder frei zu kommen.
Onkel Donald hat geschrieben:Stoney hat geschrieben:Das ist nicht so einfach, da die Würde des Menschen grundrechtlich sichergestellt ist. Eine Kastration würde diese Würde beeinträchtigen. Ein Gesetz welches diese Regel vorsehen würde, wäre mit ziemlicher Sicherheit als grundrechtswidrig vom VfGH aufzuheben.
Außerdem ist mit einer Kastration ja nun beileibe nicht alle Missbrauchsmöglichkeit aus der Welt geschafft - es gibt z. B. im Sportbereich jede Menge Übergriffe von Trainern, Masseuren und sonstigen Verantwortlichen, die nicht im Äußersten gipfeln (und darum leider Gottes auch so gerne im Nachhinein verharmlost werden).
Ein Kastration verhindert meines Wissens nach auch jede Art von Erektion (und setzt das Aggressionspotential herunter). Wo sollte der der Sinn eines sexuellen Missbrauchs liegen??
Stoney hat geschrieben:
Big Brother Is Watching You... Das würde nur durch unmittelbare persönliche Kontrolle funktionieren - wie willst du den Grad der persönlichen Zuwendung durch Eltern sonst messen? Eine solche Überwachung würde in den intimsten Bereich menschlichen Zusammenlebens führen, das halte ich für ausgeschlossen.
Du hast schon recht, mir ist bislang auch noch keine rechtskonforme Lösung eingefallen. Selbst auf Subventionsbasis gestaltet sich das schwierig, da die Kontrolle immer in die persönliche Freiheit eingreifen würde. Langfristig entgegenwirken kann man dem Problem eventuell nur durch eine Förderung des einfachen Zugangs für Inländer zu Bildungsinstitutionen, wie Universitäten und Fachhochschulen. In diese Richtung wurde schon viel erreicht.
Nicht unbedingt. Es wäre ja letztlich auf freiwilliger Basis, d.h. die Eltern können sich entscheiden, ob sie die Subventionen+Kontrolle wollen oder nicht. Immerhin sind diese Subventionen Geld der Solidargemeinschaft. Und wenn man diese Geld zur Verfügung stellt, hat diese doch das Recht zu wissen, ob dieses auch an die Richtigen fließt.