Ja Sony könnte unser Name ist Sonyguy und alles was davon kommt ist auch von uns und darf darauf bleiben, aber da spielt die deutsche Beamtenseele nicht mit.
Dazu kommen dann auch noch die Rechteweitergaben, Verwertungsrechte.....
Zusätzlich kann die GEMA soetwas nur leisten, in dem sie ein automatisiertes Prüfprogramm verwendet und dieses Durchgreifen haben die Plattenfirmen ja auch gefordert, ohne sich über den behörtlichen Mehraufwand im Klaren zu sein.
Generell ist jede Veröffentlichung bei der GEMA zu melden.
Warum es gerade nun so ist kann eigentlich nur spekuliert werden. Eventuell dauerte es solange, weil YouTube / Goggle sich wehrte, das Programm erst eingebunden werden mußte.....
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Re: Du kannst dich nicht mehr ohne ein GoogleKonto in YouTub
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Bitte nicht für geistig normal ansehen. Entweder versuche ich gerade humorvoll zu sein oder der Hammer hat wieder einmal den Dachstuhl beschädigt.
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Re: Du kannst dich nicht mehr ohne ein GoogleKonto in YouTub
Da soll mal einer durchblicken. Wer hat den nun die Rechte. Die Labels bzw. Künstler, oder die GEMA. Ich dachte immer die GEMA vertritt die Rechte, als dritte juristische Person, ist aber selbst nicht Rechteinhaberin. Wie also kann sie Videos sperren lassen die von Rechteinhabern selbst veröffentlicht wurden z.Bsp. zu Promotionzwecken. Dann müsste in meinen Augen Youtube nach Aufforderung der Rechteinhaber die Videos weider entsperren.
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Re: Du kannst dich nicht mehr ohne ein GoogleKonto in YouTub
Ich bin der Meinung, die GEMA hat die Rechte und zwar mit Alleinverwertungsanspruch bei öffentlichen Aufführungen für Deutschland, müsste aber nochmal recherchieren, ob die Aussage wirklich stimmt.
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Re: Du kannst dich nicht mehr ohne ein GoogleKonto in YouTub
Ich habe dies hier bei Wiki gefunden:
Das ließt sich für mich als dürfte der Urheber dennoch entscheiden wie und wo er seine Werke veröffentlicht. Die GEMA fungiert quasi nur als Anwalt und vertritt die Rechte des Urhebers/Mitgliedes. Der Knackpunkt dürfte sein das der Urheber selbst sein Einverständnis geben muss. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Und Labels aka Plattenfirmen keine Urheber sind, schreitet in diesem Fall die GEMA ein. D.h. wenn ein deutscher Singer-Songwriter, als Mitglied der GEMA, seine Komposition selbst veröffentlicht wird das Video nicht gesperrt. Tut dies aber die Plattenfirma, bei der unter Vertrag steht, schreitet die GEMA ein. Grund, nicht die Plattenlabels sind Mitglied bei der GEMA sondern der Urheber bzw. Künstler selbst. So könnte ich auch den Unmut verstehen. Das Plattenlabel veröffentlicht ein Video des Künstlers XYZ um diesen zu promoten. Was wohl auch im Interesse des Künstlers ist. Die GEMA aber sagt, nix da hier werden die Rechte des Urhebers verletzt und lässt das Video sperren.
Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind. Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, kann der Urheber nur die Wahrnehmung derselben an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen. Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft zu übertragen.
Das ließt sich für mich als dürfte der Urheber dennoch entscheiden wie und wo er seine Werke veröffentlicht. Die GEMA fungiert quasi nur als Anwalt und vertritt die Rechte des Urhebers/Mitgliedes. Der Knackpunkt dürfte sein das der Urheber selbst sein Einverständnis geben muss. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Und Labels aka Plattenfirmen keine Urheber sind, schreitet in diesem Fall die GEMA ein. D.h. wenn ein deutscher Singer-Songwriter, als Mitglied der GEMA, seine Komposition selbst veröffentlicht wird das Video nicht gesperrt. Tut dies aber die Plattenfirma, bei der unter Vertrag steht, schreitet die GEMA ein. Grund, nicht die Plattenlabels sind Mitglied bei der GEMA sondern der Urheber bzw. Künstler selbst. So könnte ich auch den Unmut verstehen. Das Plattenlabel veröffentlicht ein Video des Künstlers XYZ um diesen zu promoten. Was wohl auch im Interesse des Künstlers ist. Die GEMA aber sagt, nix da hier werden die Rechte des Urhebers verletzt und lässt das Video sperren.
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Re: Du kannst dich nicht mehr ohne ein GoogleKonto in YouTub
Äh, ja... ich hab in irgendeinem anderen Faden mal einen Monolog über Urheberrechte und Nutzungsrechte gehalten. Das darf man nicht verwechseln. Es kann durchaus Fälle geben, in denen der Urheber sämtliche Nutzungsrechte abgetreten hat, nur nicht die Urheberrechte, welche er auch gar nicht abtreten kann. Dann jedoch darf seine Werke selbst gar nicht mehr verwerten, also zum Beispiel nicht deren Veröffentlichung auf YouTube veranlassen oder gestatten. Aber wie gesagt, ich weiß zur Zeit nicht im Detail, was für eine Vertretung alles an die GEMA abzutreten ist und welche Rechte genau unter Nutzung bzw Urheber fallen. Das steht aber alles im Urheberrechtsgesetz. In einer ruhigen Minute werde ich mir das nochmal zu Gemüte führen und dann gerne entsprechende Lesungen halten
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Re: Du kannst dich nicht mehr ohne ein GoogleKonto in YouTub
Tja so ist das nun mal mit der Entwicklung ... die einzige Lösung ist vom Netz gehen,
oder Anonymous zur Hilfe rufen :D. Hättest mal lieber selber ner Suchmaschine entwickelt!
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