Interessante Ebay-Auktionen

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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

marc s hat geschrieben:Wenn eBay das nicht bringt, ist der Laden komplett bei mir unten durch.
???
Was hat denn Ebay damit zu tun, wenn irgendein Idiot, den Inhalt der Auktion nicht richtig lesen kann und dann bietet wie bekloppt? Schließlich wurde in der Auktion auch nochmal darauf hingewiesen. Wenn ich eine Sprache nicht vollständig verstehe, dann biete ich nicht auf Artikel, deren Artikelbeschreibungen sich mir nicht ganz erschließen.
marc s

Beitrag von marc s »

eBay sollte schon einen gewissen Käuferschutz bieten. Z.B. dass Ware, die auch innerhalb der EU versendet wird, in der Artikelbeschreibung für alle klar verständlich sein muss, was dort versteigert wird. Die Erwähnung des Begriffs "Kühler" bzw. "keine CPU" wird quasi allen ausländischen Käufern nichts sagen.

Ebenso kann ich ja auch europaweit PC-Spiele verkaufen, indem ich nur folgendes schreibe "PC Game Resident Evil 4 - (Hülle)". Das Wort in Klammern versteht kein Mensch (Ausländer) und ich sahne ab.
Ich denke eBay steht dort in der Pflicht, allgemein verständliche Formulierungen den Verkäufern vorzuschreiben.

Was schlägst Du denn vor? Freiwillige Selbstverpflichtung?
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Hans
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Beitrag von Hans »

Wenn ich mir etwas bestelle, von dem mir nur eine Artikelbeschreibung in einer Sprache vorliegt die ich nicht verstehe, muss ich wohl mit dem Risiko leben, dass der Artikel nicht meinen Vorstellungen entspricht. Dummheit schützt vor Strafe nicht.
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galador1
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Beitrag von galador1 »

Fightmeyer hat geschrieben:
marc s hat geschrieben:Wenn eBay das nicht bringt, ist der Laden komplett bei mir unten durch.
???
Was hat denn Ebay damit zu tun, wenn irgendein Idiot, den Inhalt der Auktion nicht richtig lesen kann und dann bietet wie bekloppt? Schließlich wurde in der Auktion auch nochmal darauf hingewiesen. Wenn ich eine Sprache nicht vollständig verstehe, dann biete ich nicht auf Artikel, deren Artikelbeschreibungen sich mir nicht ganz erschließen.
dem stimme ich zu. bei der auktion ist es klar zu erkennen was verkauft wird und man kann ja schlecht verlangen das man es in allen xx sprachen der EU dazu schreibt. außerdem gibts doch fast für alle länder ebay ableger. da kann man ja dann dort kaufen.
flob
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Beitrag von flob »

Folgendes soll keine Rechtsberatung sein und könnte zutreffen: Die beiden Willenserklärungen stimmen nicht überein, einer will eine CPU kaufen, der andere einen Lüfter verkaufen. Da bei einer Willenserklärung das Gewollte wichtiger als das Erklärte ist (und das ist hier für den Verkäufer auch deutlich erkennbar, weil der Preis viel zu hoch ist und der Käufer Ausländer), ist sie nichtig und damit kein Vertrag zustandegekommen. Ohne Vertrag gibt es auch keine Verpflichtungen. Dass das Ganze über ebay läuft, ist unwichtig.
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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

Es gibt laut BGB glaube ich die Möglichkeit einen Vertrag anzufechten, wenn:

"Die Wirksamkeit kann schließlich auch durch eine rechtsgestaltende Erklärung oder Entscheidung beseitigt werden. Unwirksam ist etwa eine Bestellung, wenn der Bestellende die Anfechtung erklärt, weil er irrtümlich in das Bestellformular 1000 Stück statt 10 Stück eingetragen hat."

Ist halt die Frage, wie weit man in dem Fall damit kommen würde.

Prinzipiell seh ich das Probelm aber schon eher bei dem Käufer.
Sobald ich auch nur ansatzweise in einer Artikelbeschirebung etwas zweideutiges zu erkennen glaube, lasse ich die Finger davon. Erst recht, wenn es um solche Summen geht.

Wenn Ebay das jetzt einmal durchgehen läßt, kommen nachher zig andere, die dann plötzlich auch keinen Bock mehr haben ihre Artikel zu kaufen, weil ihnen der Preis dann doch zu hoch war.
Wie soll Ebay das reglementieren?

Ich kann es noch so deutlich reinschreiben, wenn jemand der Sprache nicht mächtig ist, wird man ihn mit jeder Formulierung hinters Licht führen können.
Die Absicht des Verkäufers ist in dem Fall natürlich ziemlich eindeutig. Aber so lange er einen Deppen dafür findet...
flob
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Beitrag von flob »

Eine Willenserklärung kann man in den folgenden Fällen anfechten:
- Irrtum über Inhalt und Erklärung (ist meiner Einschätzung nach hier der Fall)
- Irrtum über wesentliche Eigenschaften
- Unrichtige Übermittlung
- Fehlender Handlungswille
- Fehlendes Erklärungsbewusstsein
- Fehlender Geschäftswille
- Fehlender Rechtsbindungswille
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zeebee
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Beitrag von zeebee »

flob hat geschrieben:- Irrtum über Inhalt und Erklärung (ist meiner Einschätzung nach hier der Fall)
Das kann hier durchaus zutreffen bzw. klappen. Deutsche Gerichte sehen im Bürger nämlich keinen mündigen Verbraucher sondern ein ängstliches Häschen mit rosaner Schleife.
Andererseits hat der Verkäufer klipp und klar geschrieben, dass es sich um einen Kühler handelt. Es steht explizit da. Meine Meinung: eigentlich ist der Käufer selbst schuld, wird aber von der Rechtssprechung geschützt.
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
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Möwe
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Beitrag von Möwe »

ängstliches Häschen mit rosaner Schleife
in den USA sind Verbraucher dann wohl geistig minderbemittelte Häschen ohne Zähnchen/mit Zahnersatz mit rosaner Schleife
Wie war das mit der Gebrauchsanleitung für die Mikrowelle???
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max_power
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Beitrag von max_power »

Ich sehe es so, dass in diesem Fall alle drei Beteiligten eine gewisse Schuld haben.

1. Der Käufer: Er bietet hohe Summen, ohne die Beschreibung richtig zu verstehen. Anscheinend ist es eine deutsche Angewohnheit, andere auf diese Weise austricksen zu wollen. Wäre dieses Vorgehen auch in anderen Ländern verbreitet, müsste der Käufer eigentlich den Braten riechen, ansonsten ist er einfach zu naiv. Dass es im deutschsprachigen eBay schon häufiger Angebote gab, bei denen nur eine Verpackung verkauft wurde weiß hier jeder.

2. Der Verkäufer: Ich kann ihm oder ihr nicht unterstellen, zumindest nicht nachweisen, ein Betrüger zu sein. Das Angebot ist nicht so formuliert, dass eindeutig falsche Tatsachen vorgespielt werden. Allerdings weiß er ganz genau, was er tut. Er hat es schon einmal gemacht. Dass es damals Ärger gab, ist ihm egal, er macht es wieder. Er weiß ganz genau, dass einige Käufer etwas anderes erwartet, was ihm aber egal ist. Bei über hundert Euro scheißt man halt auf Fairness.

3. eBay: eBay verdient sich dumm und dämlich und wird auch an dieser Auktion (falls niemand einschreitet) gut verdienen. Sie stellen die Plattform zur Verfügung und (das ist der Knackpunkt) ihnen ist wohl bekannt, dass sie für Betrügerein genutzt werden kann und wird. In Fällen wie diesen sollte doch eindeutig der Käufer geschützt werden. Der Verkäufer bekommt seine Gebühren erstattet, der Käufer ohne finanziellen Schaden davon und alle wären glücklich.
Generell finde ich nicht, dass ein Anbieter einer Plattform haften sollte, wenn diese missbraucht wird. Allerdings nur so lange diese Plattform nicht eindeutig für Missbrauch ausgelegt ist (was bei eBay NICHT der Fall ist) und der Anbieter keine nennenswerte Gewinne mit dieser Plattform erwirtschaftet.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
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Beitrag von flob »

Dem Verkäufer kann man aus meiner Sicht nichts vorwerfen. Er erwähnt eindeutig und nicht versteckt, dass er nur einen Lüfter versteigert. Er bietet als speziellen Service den Versand innerhalb der EU an. Wo ist das Problem? Wie soll man über ebay sonst einen Lüfter versteigern, wenn nicht so?

Dass der Hinweis auf europaweiten Versand englisch ist, ist nicht schlimm, denn nur weil so ein Hinweis in einer Beschreibung steht, wird kaum jemand etwas ersteigern wollen. Der Käufer sollte mindestens den Titel der Auktion mal in eine billige Übersetzungsmaschine eingeben, schon wüsste er, dass es sich nur um den Kühler handelt.

Dass ebay nicht genug für den Schutz der Kunden tut, ist deren Problem. Genau aus diesem Grund habe ich, obwohl ich schon seit den Anfangszeiten dabei bin, bis jetzt höchstens 10 Sachen ersteigert. Wenn die Zahl der Betrugsfälle immer mehr zunimmt, werden die Kunden irgendwann abwandern. In diesem speziellen Fall kann man auch ebay aber nichts vorwerfen.
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BENDET
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Beitrag von BENDET »

Max, sorry, ich möchte nicht beleidigend werden, aber merkst du eigentlich was für einen Quatsch du laberst?

Ich zitiere dich:
Anscheinend ist es eine deutsche Angewohnheit, andere auf diese Weise austricksen zu wollen. Wäre dieses Vorgehen auch in anderen Ländern verbreitet, müsste der Käufer eigentlich den Braten riechen, ansonsten ist er einfach zu naiv. Dass es im deutschsprachigen eBay schon häufiger Angebote gab, bei denen nur eine Verpackung verkauft wurde weiß hier jeder.
Du bist selber in einem anderen Land. Hattest du nie den Eindruck, dass dich jemand übers Ohr hauen will? Ist das nur typisch deutsch?
An dieser Stelle erinnere ich an die typisch deutschen Tugenden Ehrlichkeit, Fleiß, Zuverlässigkeit, Redlichkeit, Pflichtbewußtsein,...
Dass diese Tugenden zunehmend verloren gehen ist mir wohl bewußt. Dennoch kann man davon nicht von typisch Deutsch reden, eher von typisch Martwirtschaft, welche sich global breit macht und auf das schlechte im Menschen baut. Diese verlogene Abzocke hinter freundlichem und höflichem ja sogar dienstleistungsorientiertem Auftreten kennt man eigentlich typischerweise aus den USA. Wobei ich keinem Volk etwas vorwerfen will.
Allerdings nur so lange diese Plattform nicht eindeutig für Missbrauch ausgelegt ist (was bei eBay NICHT der Fall ist) und der Anbieter keine nennenswerte Gewinne mit dieser Plattform erwirtschaftet.
Wie kommst du eigentlich zu der Aussage? Hast du irgendwelche Beweise und kennst Fakten, die ich nicht kenne? Klar macht Ebay ein Mordsgeschäft, dafür, dass sie nichts tun als eine Plattform bereitzustellen. Diese Form von Geschäftemacherei heiße ich persönlich auch nicht gut, zumal kein Mehrwert entsteht. Dennoch. Ebay vorzuwerfen Missbrauch zu fördern und/oder zu unterstützen ohne nennenswerte Beweise kann nicht dein Ernst sein.
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Beitrag von max_power »

BENDET hat geschrieben:Max, sorry, ich möchte nicht beleidigend werden, aber merkst du eigentlich was für einen Quatsch du laberst?
Ich glaube, dass es sich dabei ein bisschen um ein Missverständnis handelt, ich kommentiere einfach mal:
BENDET hat geschrieben:Ich zitiere dich:
Anscheinend ist es eine deutsche Angewohnheit, andere auf diese Weise austricksen zu wollen. Wäre dieses Vorgehen auch in anderen Ländern verbreitet, müsste der Käufer eigentlich den Braten riechen, ansonsten ist er einfach zu naiv. Dass es im deutschsprachigen eBay schon häufiger Angebote gab, bei denen nur eine Verpackung verkauft wurde weiß hier jeder.
Du bist selber in einem anderen Land. Hattest du nie den Eindruck, dass dich jemand übers Ohr hauen will? Ist das nur typisch deutsch?
Erstens hatte ich hier tatsächlich noch nie das Gefühl, dass mich jemand über's Ohr hauen will, das mag aber an Schweden liegen. ;)
Zweitens, und das ist der eigentliche Punkt, beziehe ich mich auf diese speziellen eBay-Betrugsgeschichten. Das ging doch vor einigen Jahren groß durch die Medien, das einige Verkäufer den Artikel "tolles Handy xy (OVP)" angeboten haben, bei dem es sich lediglich um die Verpackung handelte. Dort steckte auch ganz offensichtlich eine betrügerische Absicht, hier nicht, das ist ebenso klar. Dennoch hätte man statt:

"Intel Core Extr. QX6700 boxed Kühler in OVP - Sock. 775"
auch
"Boxed Kühler für Intel Sock. 775",
"Kühler (aus Intel Core Extr. QX6700 Sock. 775 Box)"
oder wenigstens
"Boxed Kühler für Intel Core Extr. QX6700 Sock. 775"

schreiben können. Vor allem, da der Verkäufer auf dieselbe Weise bereits eine schlechte Bewertung kassiert hat. Aber anscheinend sind ihm die schlechten Bewertungen egal.
BENDET hat geschrieben:Dennoch kann man davon nicht von typisch Deutsch reden
Das war wirklich nur auf diese spezielle Art der "eBay-Abzocke" (willkommen bei RTL), nämlich Produkte so zu verpacken, dass der Eindruck entstehen könnte, dass man etwas deutlich wertvolleres bekommt. Und ich meine damit nicht den Typ Gebrauchtwagenverkäufer ;) sondern tatsächlich diejenigen, die eine Verpackung anbieten und dabei beim Käufer das Gefühl erzeugen, er bekäme auch den Inhalt.

Auch wenn der Verkäufer in diesem Fall nicht direkt auf diese Weise vorgeht, so kann ich nicht sagen, dass dieser Verkäufer ehrlich und redlich handelt.
BENDET hat geschrieben:
Allerdings nur so lange diese Plattform nicht eindeutig für Missbrauch ausgelegt ist (was bei eBay NICHT der Fall ist) und der Anbieter keine nennenswerte Gewinne mit dieser Plattform erwirtschaftet.
[...] Dennoch. Ebay vorzuwerfen Missbrauch zu fördern und/oder zu unterstützen ohne nennenswerte Beweise kann nicht dein Ernst sein.
Zugegeben, sehr unglückliche Formulierung. Aber der Satz bedeutet: Es ist NICHT der Fall, dass die Plattform eBay eindeutig für Missbrauch ausgelegt ist. (Und dieser Umstellung des Satzes sollte auch das "eindeutig" gestrichen werden, denn ich meine, dass die Plattform in keinster Weise mit dem Gedanken, Missbrauch zu fördern, erstellt wurde.

Puh, gar nicht so einfach zu formulieren, vielleicht sollte ich mich auf die Kernaussage beschränken:
Ich würde es begrüßen, wenn sich eBay mehr um die Käufer kümmern würde, denn schließlich würden sie ohne Käufer irgendwann auch kein Geld mehr verdienen.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
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Beitrag von Hexenjohanna »

Also bei dieser Auktion fragte ich mich, ob ich nicht immer zu unschuldige Gedanken beim Anblick von Camping-Klappsesseln gehabt habe, oder kann es sein, dass man sich hierbei wirklich "nichts gedacht" hat? :shock:

http://cgi.ebay.de/robuster-CAMPINGSESS ... dZViewItem
Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.

Mark Twain

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Threepbrush
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Beitrag von Threepbrush »

Also was ich mir vorstellen könnte, was der Verkäufer sich gedacht hat, ist folgendes:

'Mist...für irgendwas muss meine alkoholkranke Mutter doch noch zu gebrauchen sein außer den ganzen Tag auf der Couch zu sitzen und Daily-Soaps zu gucken und dabei einen Steinhäger nach dem anderen in sich hineinzuschütten. Aber Moment...ich hab' doch da noch diese albernen Campingsessel im Keller!'.
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