Urheberrecht bei Bildschirmfotos
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- Süßwasserpirat
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Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Ich hab die Suchmaschine meines Misstrauens jetzt schon eine Weile gequält, komme aber zu keinem klaren Ergebnis:
Ist es erlaubt, (private) Rezensionen von Computerspielen mit einem Bildschirmfoto anzureichern?
Gestoßen bin ich auf das Wort-Ungetüm "Großes Kleinzitat", das wohl am ehesten zur Rechtfertigung taugen könnte.
Nicht so interessant für mich sind weitere 75 Meinungen, davon findet sich im Netz genug, ich suche eher nach
Gerichtsentscheidungen oder ähnlich schlagkräftigen Argumenten...
Ist es erlaubt, (private) Rezensionen von Computerspielen mit einem Bildschirmfoto anzureichern?
Gestoßen bin ich auf das Wort-Ungetüm "Großes Kleinzitat", das wohl am ehesten zur Rechtfertigung taugen könnte.
Nicht so interessant für mich sind weitere 75 Meinungen, davon findet sich im Netz genug, ich suche eher nach
Gerichtsentscheidungen oder ähnlich schlagkräftigen Argumenten...
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- Logik-Lord
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Ich bin ja kein Anwalt aber hier ein paar Tipps:
1. Schau diesbezüglich mal in die EULA der Software.
2. Wikipedia: Bildrechte - Bildschirmfotos
Schmöker notfalls in den Diskussionsseiten zu dem Thema bei der Wikipedia
1. Schau diesbezüglich mal in die EULA der Software.
2. Wikipedia: Bildrechte - Bildschirmfotos
3. Wikipedia: Schöpfungshöhe. Und betrachte mal die "kleinen Münze".Bildschirmfotos (engl. Screenshot) von Video- und Fernsehaufnahmen zeigen fast immer urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind deshalb nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Inhalte unter einer hier akzeptierten freien Lizenz und gemeinfreie Werke.
Auch Bildschirmfotos von Software zeigen in der Regel urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind ebenfalls nicht erlaubt. Recht häufig zeigen Softwarescreenshots jedoch nichts, was die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreicht[1]; diese sind in der deutschen Wikipedia erlaubt. Des Weiteren existieren Programme und Videoaufnahmen, die gemeinfrei sind oder von den Rechteinhabern unter eine hinreichend freie Lizenz gestellt worden sind. So können Bildschirmfotos von Software, die unter einer hier akzeptierten Lizenz steht, hochgeladen werden, da die Autoren die Nutzungsrechte an allen Aspekten des Programms von vornherein an die Allgemeinheit abgegeben haben.
Voraussetzung dieser Ausnahmen wiederum ist, dass urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise eine Webseite) auf dem Bildschirmfoto nicht dargestellt sind oder lediglich Beiwerk darstellen.
Ein Beispiel, bei dem alle Voraussetzungen zur Verwendung erfüllt sind, ist ein Bildschirmfoto des freien Webbrowsers Konqueror unter der ebenfalls freien Benutzeroberfläche KDE mit der Wikipedia-Webseite. Zu beachten ist allerdings, dass das Wikipedia-Logo urheber- und markenrechtlich geschützt ist und damit das Bild auf den Commons mit der Vorlage {{Copyright by Wikimedia}} gekennzeichnet werden muss.
Schmöker notfalls in den Diskussionsseiten zu dem Thema bei der Wikipedia

- z10
- Riesiger Roboteraffe
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
http://www.initiative-tageszeitung.de/l ... adenID=159
Als großes Kleinzitat im Rahmen einer Kritik mit entsprechenden Quellenangaben sollte es erlaubt sein (aber nicht in übertriebenen Maße, sondern nur so viel wie zum Unterstreichen der Aussagen nötig ist (also z.B aussage: Userinterface ist übersichtlich -> 1 Bild wo man das Interface sieht; Aussage: farbige Comicgrafik: 1-2 Beispielbilder aus dem Spiel).
Eine Gerichtsentscheidung habe ich nicht zur hand, vllt kannst du ja in das zitierte Urteil zum EMMA-Fall der im Link angesprochen wurde raussuchen und dir so ein Bild der einschränkungen machen.
Als großes Kleinzitat im Rahmen einer Kritik mit entsprechenden Quellenangaben sollte es erlaubt sein (aber nicht in übertriebenen Maße, sondern nur so viel wie zum Unterstreichen der Aussagen nötig ist (also z.B aussage: Userinterface ist übersichtlich -> 1 Bild wo man das Interface sieht; Aussage: farbige Comicgrafik: 1-2 Beispielbilder aus dem Spiel).
Eine Gerichtsentscheidung habe ich nicht zur hand, vllt kannst du ja in das zitierte Urteil zum EMMA-Fall der im Link angesprochen wurde raussuchen und dir so ein Bild der einschränkungen machen.
“In my painful experience, the truth may be simple, but it is rarely easy.”
― Brandon Sanderson
Chatkontrolle stoppen
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- Süßwasserpirat
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Ich denke, es ist erstmal üblich, da alles zu verbieten was nicht niet- und nagelfest ist,stundenglas hat geschrieben:Schau diesbezüglich mal in die EULA der Software.
ob sie das Recht dazu haben oder nicht. Aber schauen könnte ich trotzdem mal.

Ich denke, ein Adventure erreicht mit Linkx ( <- schicker Tippfehler) Schöpfungshöhe.stundenglas hat geschrieben:Wikipedia: Schöpfungshöhe. Und betrachte mal die "kleinen Münze".
Probleme hat da wohl (die optische Darstellung von) Software,
die aus Standard-Elementen wir Drop-Down-Boxen zusammengebaut ist.
Hab ich auch schon, und hab das definitive Ergebnis nicht gefunden.stundenglas hat geschrieben:Schmöker notfalls in den Diskussionsseiten zu dem Thema bei der Wikipedia
Man muss da aber auch aufpassen - nicht jeder, der sich in der Wikipedia lautstark
zu Urheberrechten äußert, ist auch Fachmann.
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- Süßwasserpirat
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Das ist auch meine Vermutung und ich denk mal, ich werd's "riskieren".z10 hat geschrieben:Als großes Kleinzitat im Rahmen einer Kritik mit entsprechenden Quellenangaben sollte es erlaubt sein (aber nicht in übertriebenen Maße, sondern nur so viel wie zum Unterstreichen der Aussagen nötig ist (also z.B aussage: Userinterface ist übersichtlich -> 1 Bild wo man das Interface sieht; Aussage: farbige Comicgrafik: 1-2 Beispielbilder aus dem Spiel).
Abgesehen von dem, was rechtlich geht, wär es ja auch eine unpopuläre Maßnahme,
kleine Blogger abzumahnen...
(Es ging übrigens darum - abgesehen davon, den Beitrag zu verschönern - die farbige Comicgrafik
von Der Fall John Yesterday zu demonstrieren.

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- Logik-Lord
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Nun ich dachte auch eher an DEIN Urheberrecht am Bild wenn du eines mit einem Computerspiel erstellst. Schließlich hast du das Spiel in diese bestimmte Position gebracht. ;D
Bei einem Adventure ist das natürlich nicht so "Interessant". Da die Auswirkungen des Spielers doch sehr sehr begrenzt sind.
Eine 3D Welt die einem Spieler allerdings zur Verfügung gestellt wird (wie Minecraft) damit er damit etwas neues Entwickeln kann erreicht bestimmt die Schöpfungshöhe. Wenn du damit ein Video erstellst bist du Urheber.
Die Frage sollte mal über so ein Lets'Play entscheiden werden. Ein selbständig gebaute Minecraft-Welt z.B. oder ein Lego-Film(!) haben definitiv eine Schöpfungshöhe so das sich der Ersteller die rechte an dem Video bekommt. Bei einem Legostein ist das noch einfach, hier gibt es keine Nutzungslizenz. Bei dem Videospiel schon.
Wenn du einen Artikel über dieses Spiel schreibst hast du ja das Urheberrecht daran. Fotos sind sofern sie zusammen ausgeliefert werden ab einem gewissen Grad nur Beiwerk. Ich will nicht wissen wie das bei Komplettlösungen ist.
Im schlimmsten Fall verlinkst du einfach von dir unter einer anderen IP Hoch geladene Bilder auf einem "anonymen" Filehoster mit deiner Homepage (aber achte darauf das du die Urheberrechte nicht an den Filehoster ab trittst). Dann sicherst du für dich, nur für den Notfall die Bilder Verschlüsselt und mit Öffentlichem Zeitspempel versehen, die Bilder in einem Backup. So das du die notfalls deinem Anwalt geben kannst wenn jemand auf die Idee kommt dich mit deinen Bildern zu verklagen der nicht den Rechteinhaber des Videospieles vertritt.
Andererseits würde ich mir bei dem Blog nicht solche Gedanken machen. Ist es nicht ähnlich wie bei Foren das du dieses Material nur "zeitnah" entfernen musst, wenn es beanstandet wird?
Schreib auf jeden Fall hier rein wenn du was neues dazu herausgefunden hast, finde das Thema jetzt auch interessant.
Bei einem Adventure ist das natürlich nicht so "Interessant". Da die Auswirkungen des Spielers doch sehr sehr begrenzt sind.
Eine 3D Welt die einem Spieler allerdings zur Verfügung gestellt wird (wie Minecraft) damit er damit etwas neues Entwickeln kann erreicht bestimmt die Schöpfungshöhe. Wenn du damit ein Video erstellst bist du Urheber.
Die Frage sollte mal über so ein Lets'Play entscheiden werden. Ein selbständig gebaute Minecraft-Welt z.B. oder ein Lego-Film(!) haben definitiv eine Schöpfungshöhe so das sich der Ersteller die rechte an dem Video bekommt. Bei einem Legostein ist das noch einfach, hier gibt es keine Nutzungslizenz. Bei dem Videospiel schon.
Wenn du einen Artikel über dieses Spiel schreibst hast du ja das Urheberrecht daran. Fotos sind sofern sie zusammen ausgeliefert werden ab einem gewissen Grad nur Beiwerk. Ich will nicht wissen wie das bei Komplettlösungen ist.

Im schlimmsten Fall verlinkst du einfach von dir unter einer anderen IP Hoch geladene Bilder auf einem "anonymen" Filehoster mit deiner Homepage (aber achte darauf das du die Urheberrechte nicht an den Filehoster ab trittst). Dann sicherst du für dich, nur für den Notfall die Bilder Verschlüsselt und mit Öffentlichem Zeitspempel versehen, die Bilder in einem Backup. So das du die notfalls deinem Anwalt geben kannst wenn jemand auf die Idee kommt dich mit deinen Bildern zu verklagen der nicht den Rechteinhaber des Videospieles vertritt.
Andererseits würde ich mir bei dem Blog nicht solche Gedanken machen. Ist es nicht ähnlich wie bei Foren das du dieses Material nur "zeitnah" entfernen musst, wenn es beanstandet wird?
Schreib auf jeden Fall hier rein wenn du was neues dazu herausgefunden hast, finde das Thema jetzt auch interessant.
- neon
- Adventure-Treff
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Dann frag doch einfach CrimsonVera oder CrimsonGeorg, ob Du das darfst.Eike hat geschrieben:(Es ging übrigens darum - abgesehen davon, den Beitrag zu verschönern - die farbige Comicgrafik
von Der Fall John Yesterday zu demonstrieren.)
"Ich habe mich so gefühlt, wie Sie sich fühlen würden, wenn sie auf einer Rakete sitzen, die aus zwei Millionen Einzelteilen besteht - die alle von Firmen stammen, die bei der Regierungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben haben"
- John Glenn nach der ersten Erdumrundung 1962
- John Glenn nach der ersten Erdumrundung 1962
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- Riesiger Roboteraffe
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Das würde ich immer machen.Dann frag doch einfach CrimsonVera oder CrimsonGeorg, ob Du das darfst.
Ich hab sonnen Schmöker von Galileo über Internetrecht bzw. Recht für Grafiker. Kann ich wärmstens empfehlen.
Ansonsten hat der Eigentümer prinzipiell das Recht an seiner Gestaltung, seinen Screens, seinen Designelementen und Anordnungen. Sofern Deine Seite nicht kommerziell ist, d.h., dort auch keine Bannerwerbung oder sowas existiert, kannst Du solche Screens privat zitieren. Du musst aber auch hier die richtigen Angaben dazu schreiben (Spiel, Publisher, Entwickler, Jahr etc.).
Darüber hinaus ist eine Rezension auf privaten Seiten sowas wie kostenlose Werbung für das Spiel. Würden Firmen da immer sofort drohen oder abmahnen, würden sie ganz schnell vom Markt verschwinden, weil keine Sau ihre Spiele kennt.
Um aber Ärger aus dem Weg zu gehen, ist sicherlich die Frage beim Urheberrechtseigner vorab die beste Methode.
Darüber hinaus veröffentlichen Spielehersteller ja selbst Screenshots ihrer Spiele, die in der Regel auch von den Magazinen verwendet werden. Insofern kannst Du auf Nachfrage auch direkt beim Hersteller, die sowieso für diesen Zweck veröffentlichten und abgesegneten Screens bekommen.
Mich würde in diesem Zusammenhang mal die Rechtslage bei Lets Plays interessieren.
- axelkothe
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Die vom Hersteller nachbearbeitet wurden oder anderweitig geschönt sind...realchris hat geschrieben:Darüber hinaus veröffentlichen Spielehersteller ja selbst Screenshots ihrer Spiele, die in der Regel auch von den Magazinen verwendet werden. Insofern kannst Du auf Nachfrage auch direkt beim Hersteller, die sowieso für diesen Zweck veröffentlichten und abgesegneten Screens bekommen.
NEU:Mein YouTube-Kanal über Klemmbausteine: SteinreichTV
- Scally
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Hi, mich würde auch mal interessieren, wie es sich damit verhält, wenn man aus einem Adventuregame beispielsweise einen Screen knipst und sich dann von diesem Screen seinen Avatar zusammenbastelt, beispielsweise den einladenden Kopf einer Spielfigur und diesen dann als Avatar z. B. hier im Forum nutzt. Ist das rechtens? Oder könnte es damit auch Probleme geben?
LG Scally

LG Scally
Gedächtnis ist die Fähigkeit, sich das zu merken, was man vergessen möchte. 

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- Riesiger Roboteraffe
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Das könnte es, wäre aber unwahrscheinlich! Und es wäre auch äußerst unwahrscheinlich, dass ein Gericht in Deutschland sich damit befassen würde. Deswegen bleibt mein Maniac!
oder so ;-P
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- elfant
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Solange das Spiel dabei gut wegkommt stellt es eigentlich kein Problem da, aber Verrissen kann es anders kommen. Wohl gemerkt kann tut es aber nicht. Ob ein Deutsches sich dann wieder dessen annimmt ist wieder unwahrscheinlich.realchris hat geschrieben: Darüber hinaus ist eine Rezension auf privaten Seiten sowas wie kostenlose Werbung für das Spiel. Würden Firmen da immer sofort drohen oder abmahnen, würden sie ganz schnell vom Markt verschwinden, weil keine Sau ihre Spiele kennt.
realchris hat geschrieben: Mich würde in diesem Zusammenhang mal die Rechtslage bei Lets Plays interessieren.
Gleiche Anwort.realchris hat geschrieben:Das könnte es, wäre aber unwahrscheinlich! Und es wäre auch äußerst unwahrscheinlich, dass ein Gericht in Deutschland sich damit befassen würde.

Worte sind die mächtigste Droge, welche die Menschheit benutzt. - Joseph Rudyard Kipling (1865 - 1936)
Bitte nicht für geistig normal ansehen. Entweder versuche ich gerade humorvoll zu sein oder der Hammer hat wieder einmal den Dachstuhl beschädigt.
Bitte nicht für geistig normal ansehen. Entweder versuche ich gerade humorvoll zu sein oder der Hammer hat wieder einmal den Dachstuhl beschädigt.
Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Gerade gefunden:
Man darf als Autor Bilder aus allen möglichen Quellen zitieren und verwenden, auch aus Internet-Quellen, auch ohne Genehmigung der Rechteinhaber, auch unabhängig vom urheberrechtlichen Status, auch als Großzitat oder Kleinzitate. Voraussetzung ist, dass das Bild veröffentlich ist – also nicht ein Preview aus einer geschützten Bilddatenbank ist –, dass es tatsächlich zum Artikel passt, den Inhalt/die Argumente unterstützt, und der Text auf das Bild eingeht usw. Normales Zitatrecht in den Wissenschaften halt. Quelle, Autor, urheberr. Status etc. muss man natürlich nennen.
Kommentar in der Zeit http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... ia/seite-2
Man darf als Autor Bilder aus allen möglichen Quellen zitieren und verwenden, auch aus Internet-Quellen, auch ohne Genehmigung der Rechteinhaber, auch unabhängig vom urheberrechtlichen Status, auch als Großzitat oder Kleinzitate. Voraussetzung ist, dass das Bild veröffentlich ist – also nicht ein Preview aus einer geschützten Bilddatenbank ist –, dass es tatsächlich zum Artikel passt, den Inhalt/die Argumente unterstützt, und der Text auf das Bild eingeht usw. Normales Zitatrecht in den Wissenschaften halt. Quelle, Autor, urheberr. Status etc. muss man natürlich nennen.
Kommentar in der Zeit http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... ia/seite-2
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- Süßwasserpirat
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Ich will ja keine schlafenden Hunde, öhm... Rechtsabteilungen wecken.neon hat geschrieben:Dann frag doch einfach CrimsonVera oder CrimsonGeorg, ob Du das darfst.
Und ich will auch nicht nur eine positive Wertung mit Bildern vesehen dürfen.
Ich hab jetzt für mich beschlossen, dass ich ein Zitatrecht habe.
- axelkothe
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Re: Urheberrecht bei Bildschirmfotos
Das hatte ich für meinen Blog vor zwei Jahren ebenso beschlossenEike hat geschrieben:Ich hab jetzt für mich beschlossen, dass ich ein Zitatrecht habe.

NEU:Mein YouTube-Kanal über Klemmbausteine: SteinreichTV