Verfasst: 18.09.2007, 01:21
Klar Neon, aber die geschriebene Begründung kann man sich auch sparen zu lesen, was in dem Rest meines Postings steht. So ist es etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
Adventure-Treff.de Forum
http://116.203.183.36/phpbb/
War ja nicht so bitter ernst gemeint. Ich bin ja nicht beleidigend geworden. Sorry!Brush hat geschrieben:Bobbin, ich finde die Art der Beschreibung auch total merkwürdig.
Warum sagst du nicht einfach: "Ich habe mit eteleon schlechte Erfahrungen gemacht und rate von einem Vertragsabschluss ab. (keine Ahnung, ob du anscheinend beruflich damit was zu tun hast!?)"
Aus der Ofen.
Warum dieses schwammige "ein Kollege", "ein Kunde", oder "beruht auf Fakten". Verstehe ich nicht.
Und es wird natürlich auf deinen Aussagen zu dem PS3 Angebot und dem Gutscheincode usw rungeritten, weil das deine Argumente sind. Ansonsten hast du bisher keine greifbaren genannt. Eher zeigt mir das eine allgemeine und generelle Ablehnung, ohne das du präzise Ahnung davon hast.
Ich will dich nicht angreifen und Basti nicht blind verteidigen. Aber ich habe hier alles aufmerksam verfolgt und das ist meine Sicht der Dinge.
Das Thema hatten wir ja bei mir in früheren Postings. Da hab ich es auch nicht richtig gemacht, und bin deshalb kritisiert worden. Man kann es halt keinen Recht machen.neon hat geschrieben:Ganz einfach, wenn man eine solche Aussage macht, sollte man sie auch begründen können. Ansonsten ist sie nichts wert und man kann es auch gleich lassen.Brush hat Folgendes geschrieben:
Bobbin, ich finde die Art der Beschreibung auch total merkwürdig.
Warum sagst du nicht einfach: "Ich habe mit eteleon schlechte Erfahrungen gemacht und rate von einem Vertragsabschluss ab. (keine Ahnung, ob du anscheinend beruflich damit was zu tun hast!?)"
Aus der Ofen.
Die Karten waren sofort "einsatzbereit", konnte also diesen Gutscheincode sofort versenden - der Betrag wurde auch schon meinem Guthabenkonto gutgeschrieben.TentakelTommy hat geschrieben:Allerdings reicht das Paket nicht - das schicken die btw schon bevor die Unterlagen eingehen weg. Die Karte muß ja noch aktiviert werden, damit man die SMS verschicken kann. Das geht aus dem Ausland vermutlich nicht. Die Woche könnte also reichen, muß aber nicht.Hans hat geschrieben:Vorgestern Unterlagen eingereicht (per Mail), heute waren die SIM-Karten da. Würde ich mal als sehr schnell bezeichnen.mmfs001 hat geschrieben:Weis eigentlich jemand wie lange es ab Bestellung dauert bis die SIM-Karten ankommen. Ich würde gerne bestellen, bin aber nur noch eine Woche hier. Ich brauche die KArten ja um rechtzeitig den Gutscheincode abzuschicken....
Interessant! Da stehen ja noch Verträge von 2000 drin, die längst gekündigt sind. Ich werde jetzt erst mal meine Schufa von dem ganzen eingetragenen Müll bereinigen. Ich habe mal gehört, dass man bei Fehleintragungen die Schufa-Gebühren zurückfordern kann - stimmt das?basti007 hat geschrieben:Ja, Talkline hat max. 3 Verträge. Bei debitel gehen auch 4 total problemlos, bei einigen sogar bis zu 6. Ich bin halt damit jetzt komplett durch. Habe mich aber mal bei meineschufa.de angemeldet und schaue mal, ob ich da ein paar Verträge rauslöschen lassen kann und versuche es dann nochmal neu.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Dieser eingetragene Posten ist falsch. Dazu teile ich folgendes mit:
[Hinweis zu diesem Posten]
Weiterhin teile ich mit:
Da mir in letzter Zeit Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern der Schufa verwehrt wurden, mit dem Hinweis auf Einträge in meiner Schufa-Kartei, war ich gezwungen, eine Selbstauskunft über meineschufa.de einzuholen. Eine Schufa Geschäftsstelle liegt leider nicht in meiner Nähe. Insgesamt habe ich vier fehlerhafte Einträge über mich in meiner Kartei ausfindig gemacht, die ich hiermit über die Rückfrage-Aktion korrigiere (s.o.).
Da ich davon ausgehen muss, dass die veralteten oder fehlerhaften Einträge meiner persönlichen Kreditwürdigkeit und/oder der Bewertung meines Basis- bzw. Branchenscore geschadet haben, möchte ich sie bitten, die von mir bezahlten Gebühren für die Selbstauskunft auf mein Girokonto zurück zu erstatten.
[Konto]
Ich weise in diesem Zusammenhang auch auf §§8 BDSG hin, der bei der automatisierten Datenverarbeitung einen Schadenersatz vorsieht, wenn diese durch die Speicherung dem Betroffenen Schaden zufügt. Es ist sicherlich auch in ihrem Sinne, ein korrektes Abbild ihrer Kunden in ihrer Datenbank hinterlegen zu können.
PS: Eine erneute, korrigierte Auskunft ist für mich des weiteren nicht notwendig. Eine Bestätigung über die Löschung der betroffenen Daten (z.B. über meineschufa.de, per E-Mail etc.) ist für mich ausreichend.