BBE: Geschäftsform Ltd?
Verfasst: 08.02.2005, 19:18
Wer von Euch kennt sich denn in so wirtschaftsdingens aus:
Bad Brain Entertainment ist eine Ltd. - eine typisch angelsächische Geschäftsform die in USA und UK ja sehr gängig ist. Ich nehme an, BBE ist als Ltd. in Großbritannien eingetragen - USA halte ich für unwahrscheinlich, bzw. ist wohl so ohne weiteres garnicht möglich (Bei Ltd gilt mittlerweile wohl Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU). Bei VNR heißt es dazu:
"Die UK Limited (Ltd.) ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der deutschen GmbH vergleichbar und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Der Hauptsitz der Firma aber befindet sich in Großbritannien."
und weiter
"Führt ein Deutscher die Geschäfte über eine Ltd. in Großbritannien, hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland, so handelt es sich um eine klassische Briefkastenfirma. Im Klartext: Er begeht Steuerhinterziehung - und die ist strafbar."
Es scheint mir also so, dass die alleinige Angabe einer Bezugsadresse in GB nicht ausreicht - schließlich muss in GB der Hauptsitz sein.
Leider ist auf der Seite von BBE nicht viel darüber zu erfahren - man erhält auch nur eine Firmenaddresse in Leverkusen. Einzige Ausnahme ist die Erwähnung von Wise Monkey Ltd. aus London, deren Finanzierungskonzepte für Computerspiele (Bonding etc.) möglicherweise BBE als Startkapital genutzt hat.
Blickt da jemand durch?
Bad Brain Entertainment ist eine Ltd. - eine typisch angelsächische Geschäftsform die in USA und UK ja sehr gängig ist. Ich nehme an, BBE ist als Ltd. in Großbritannien eingetragen - USA halte ich für unwahrscheinlich, bzw. ist wohl so ohne weiteres garnicht möglich (Bei Ltd gilt mittlerweile wohl Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU). Bei VNR heißt es dazu:
"Die UK Limited (Ltd.) ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der deutschen GmbH vergleichbar und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Der Hauptsitz der Firma aber befindet sich in Großbritannien."
und weiter
"Führt ein Deutscher die Geschäfte über eine Ltd. in Großbritannien, hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland, so handelt es sich um eine klassische Briefkastenfirma. Im Klartext: Er begeht Steuerhinterziehung - und die ist strafbar."
Es scheint mir also so, dass die alleinige Angabe einer Bezugsadresse in GB nicht ausreicht - schließlich muss in GB der Hauptsitz sein.
Leider ist auf der Seite von BBE nicht viel darüber zu erfahren - man erhält auch nur eine Firmenaddresse in Leverkusen. Einzige Ausnahme ist die Erwähnung von Wise Monkey Ltd. aus London, deren Finanzierungskonzepte für Computerspiele (Bonding etc.) möglicherweise BBE als Startkapital genutzt hat.
Blickt da jemand durch?