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ebay-shop - Unterschied zu Privatauktion

Verfasst: 27.01.2010, 20:06
von postulatio
Ich hatte eventuell überlegt, bei ebay eine shop aufzumachen, allerdings weiß ich nicht wirklich bescheid, was sich für mich dann ändert im Vergleich zu einer Privatauktion, z.B. bezüglich ebay-Gebühren, Garantieansprüchen oder Rücknahmeverpflichtung.

Hat jemand damit Erfahrung gemacht oder kann mir die Unterschiede kurz erläutern?

Re: ebay-shop - Unterschied zu Privatauktion

Verfasst: 27.01.2010, 20:19
von Onkel Donald
Der wichtigste Unterschied dürfte sein, dass du damit von quasi jedem Richter in Deutschland als Gewerbetreibender eingestuft würdest und alle diesbezüglichen Auflagen zu erfüllen hättest - z. B. Entrichtung der Gewerbesteuer, Rücknahmegarantie gemäß des Fernabsatzgesetzes etc.

Vor allem müsste deine Angebotseite dann absolut wasserfest formuliert sein, weil du andernfalls ein dankbares Ziel für den immer noch wütenden Abmahn-Mob abgeben würdest. Es ist mittlerweile leider schon traurige Praxis, dass erfolglose, gierige Anwälte nach Formfehlern in den AGB diverser Shopbesitzer suchen und im Falle eines Fundes ihre dreisten Forderungen stellen.

Re: ebay-shop - Unterschied zu Privatauktion

Verfasst: 31.01.2010, 19:44
von neon
Wenn Du 'eine Shop' reinschreibst, wirst Du auf jeden Fall nicht so viele Kunden haben, als wenn Du 'einen Shop' schreibst. ;-)